Die Mängelgewährleistung ist ein zentraler Begriff im Kaufrecht und dient dem Schutz von Käufern und Verkäufern bei Mängeln an gekauften Waren oder Leistungen. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles über die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern im Zusammenhang mit der Mängelgewährleistung. Wir beleuchten relevante Gesetze, aktuelle Gerichtsurteile und geben Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Was ist die Mängelgewährleistung?
Die Mängelgewährleistung ist eine gesetzliche Regelung, die Käufer und Verkäufer bei Kaufverträgen schützt. Sie besagt, dass der Verkäufer dafür einstehen muss, dass die verkaufte Sache zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Käufer Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Die Mängelgewährleistung findet ihre Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 434 ff.
Unterschied zwischen Mängelgewährleistung und Garantie
Die Begriffe Mängelgewährleistung und Garantie werden oft verwechselt oder synonym verwendet. Es gibt jedoch wesentliche Unterschiede zwischen den beiden:
- Mängelgewährleistung: Die gesetzliche Mängelgewährleistung ist zwingend vorgeschrieben und kann nicht ausgeschlossen werden. Sie beträgt in der Regel zwei Jahre ab Übergabe der Ware (§ 438 BGB). Bei gebrauchten Waren kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde.
- Garantie: Die Garantie ist eine freiwillige Zusicherung des Herstellers oder Verkäufers, dass die Ware für einen bestimmten Zeitraum in einwandfreiem Zustand ist. Bei einem Garantiefall hat der Käufer Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung. Die Garantie steht zusätzlich zur gesetzlichen Mängelgewährleistung und kann individuell gestaltet werden.
Welche Rechte hat der Käufer bei Mängelgewährleistung?
Wenn ein gekauftes Produkt einen Mangel aufweist, stehen dem Käufer verschiedene Rechte zu. Diese sind im BGB in den §§ 437 ff. geregelt:
- Nacherfüllung (§ 439 BGB): Der Käufer kann vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Verkäufer muss die gewählte Art der Nacherfüllung durchführen, es sei denn, sie ist für ihn unverhältnismäßig oder unmöglich.
- Rücktritt (§§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB): Scheitert die Nacherfüllung oder verweigert der Verkäufer sie, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall muss der Käufer die mangelhafte Ware zurückgeben und erhält den Kaufpreis erstattet.
- Minderung (§ 441 BGB): Wenn der Käufer nicht vom Vertrag zurücktreten möchte, kann er stattdessen den Kaufpreis mindern. Die Minderung entspricht dem Verhältnis zwischen dem Wert der mangelhaften Ware und dem Wert der mangelfreien Ware.
- Schadensersatz (§§ 440, 280, 281, 283, 311a BGB): Der Käufer kann Schadensersatz verlangen, wenn der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat, also fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Schadensersatz kann auch statt der Leistung verlangt werden, wenn die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist.
Welche Pflichten hat der Verkäufer bei Mängelgewährleistung?
Bei Vorliegen eines Mangels hat der Verkäufer entsprechend den gesetzlichen Regelungen folgende Pflichten:
- Nacherfüllung (§ 439 BGB): Der Verkäufer muss auf Verlangen des Käufers den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.
- Rücknahme der mangelhaften Ware (§§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB): Im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag muss der Verkäufer die mangelhafte Ware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
- Minderung akzeptieren (§ 441 BGB): Der Verkäufer muss eine vom Käufer vorgenommene Minderung des Kaufpreises akzeptieren, sofern diese berechtigt ist.
- Schadensersatz leisten (§§ 440, 280, 281, 283, 311a BGB): Der Verkäufer muss dem Käufer Schadensersatz leisten, wenn er den Mangel zu vertreten hat.
Wann liegt ein Mangel vor?
Ein Mangel liegt vor, wenn die gekaufte Ware oder Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder nicht für die vertraglich vorausgesetzten Zwecke geeignet ist. Im BGB werden zwei Arten von Mängeln unterschieden:
- Sachmangel (§ 434 BGB): Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.
- Rechtsmangel (§ 435 BGB): Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn die Sache mit Rechten Dritter belastet ist, die den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen.
Ein Mangel liegt jedoch nicht vor, wenn der Käufer bei Vertragsschluss von dem Mangel Kenntnis hatte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (§ 442 BGB).
Beweislastumkehr: Wer muss beweisen, dass ein Mangel vorliegt?
Grundsätzlich gilt im deutschen Recht die Beweislastregel „Wer behauptet, muss beweisen“. Das bedeutet, dass der Käufer beweisen muss, dass ein Mangel vorliegt. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Die Beweislastumkehr nach § 477 BGB.
Die Beweislastumkehr besagt, dass bei einem Verbrauchsgüterkauf (Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer) innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe der Ware vermutet wird, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang (Übergabe der Ware) vorhanden war. Der Verkäufer muss dann beweisen, dass kein Mangel vorlag oder dieser erst später entstanden ist. Nach Ablauf der sechs Monate liegt die Beweislast wieder beim Käufer.
Kann die Mängelgewährleistung ausgeschlossen oder eingeschränkt werden?
Die Mängelgewährleistung ist eine gesetzliche Regelung, die grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann. Es gibt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten, die Mängelgewährleistung einzuschränken oder auszuschließen:
- Vertrag zwischen Unternehmern (B2B): Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern kann die Mängelgewährleistung im Vertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, sofern dies nicht gegen die guten Sitten verstößt (§ 444 BGB).
- Gebrauchte Ware: Bei gebrauchten Waren kann die Mängelgewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
- Haftungsausschluss bei Kenntnis des Käufers: Wenn der Käufer bei Vertragsschluss von dem Mangel Kenntnis hatte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte, kann der Verkäufer nicht wegen dieses Mangels haftbar gemacht werden (§ 442 BGB).
Im Verbrauchsgüterkauf (Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer) ist der Ausschluss der Mängelgewährleistung jedoch nicht zulässig (§ 475 Abs. 1 BGB).
Aktuelle Gerichtsurteile zur Mängelgewährleistung
Im Folgenden werden einige wichtige Gerichtsurteile zur Mängelgewährleistung vorgestellt, die die Rechtsprechung in diesem Bereich prägen:
- Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 12.10.2016, Az. VIII ZR 103/15: Der BGH entschied, dass ein Sachmangel auch dann vorliegen kann, wenn die verkaufte Sache zwar den vereinbarten technischen Anforderungen entspricht, aber nicht den gesetzlichen Vorschriften. Im konkreten Fall hatte ein Käufer einen Pkw gekauft, dessen Abgaswerte nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprachen.
- BGH, Urteil vom 24.01.2018, Az. VIII ZR 30/17: Der BGH urteilte, dass ein Sachmangel auch dann vorliegt, wenn die verkaufte Sache zwar den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, aber nicht den beworbenen Eigenschaften. Im verhandelten Fall hatte ein Käufer ein iPhone gekauft, das laut Herstellerangaben wasserdicht sein sollte, es jedoch nicht war.
- BGH, Urteil vom 18.01.2017, Az. VIII ZR 234/15: Der BGH entschied, dass eine Beweislastumkehr nach § 477 BGB auch bei einem Verbrauchsgüterkauf im Rahmen einer Online-Auktion gilt. Im konkreten Fall hatte ein Käufer einen gebrauchten Pkw bei einer Online-Auktion gekauft und später Mängel festgestellt, die der Verkäufer nicht angegeben hatte.
Häufig gestellte Fragen zur Mängelgewährleistung
Gilt die Mängelgewährleistung auch bei Privatverkäufen?
Ja, die Mängelgewährleistung gilt grundsätzlich auch bei Privatverkäufen. Allerdings können private Verkäufer die Mängelgewährleistung im Vertrag ausschließen (§ 444 BGB). Dies ist jedoch nicht zulässig, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat (§ 444 BGB).
Gilt die Mängelgewährleistung auch bei Geschenken?
Ja, die Mängelgewährleistung gilt auch bei Geschenken. Der Schenkende haftet als Verkäufer für Mängel an der verschenkten Sache. Der Beschenkte kann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen, sofern er den Schenkungsvertrag nachweisen kann.
Was passiert, wenn der Verkäufer insolvent ist?
Wenn der Verkäufer insolvent ist, kann der Käufer seine Gewährleistungsansprüche grundsätzlich nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden (§ 87 InsO). Das bedeutet, dass der Käufer möglicherweise nur einen Teil seiner Forderungen oder gar nichts mehr erhalten kann. Eine Ausnahme gilt, wenn der Käufer parallel zur Mängelgewährleistung auch eine Garantie vom Hersteller oder einem Dritten erhalten hat. In diesem Fall kann der Käufer seine Ansprüche aus der Garantie geltend machen.
Kann ich meine Gewährleistungsansprüche an einen Dritten abtreten?
Grundsätzlich ist die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an einen Dritten zulässig (§ 398 BGB). Allerdings kann die Abtretung ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Bei Verbrauchsgüterkäufen ist ein solcher Ausschluss jedoch nicht zulässig (§ 475 Abs. 2 BGB).
Was ist, wenn ich den Mangel selbst verschuldet habe?
Wenn der Käufer den Mangel selbst verschuldet hat, etwa durch unsachgemäße Handhabung oder eine unsachgemäße Reparatur, stehen ihm keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer zu. Der Käufer muss in diesem Fall selbst für die Kosten der Beseitigung des Mangels aufkommen.
Fazit
Die Mängelgewährleistung ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Käufer und Verkäufer im Kaufrecht. Sie regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien bei Mängeln an gekauften Waren oder Leistungen. Es ist wichtig, sich als Käufer oder Verkäufer über die gesetzlichen Regelungen und aktuelle Rechtsprechung im Bereich der Mängelgewährleistung zu informieren, um seine Rechte und Pflichten zu kennen und im Ernstfall richtig zu handeln. Wenn Sie Fragen zur Mängelgewährleistung haben oder rechtlichen Beistand benötigen, wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen kann.
FAQs
Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer? ›
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag. (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Welche Rechte hat Käufer bei Mangel? ›Ist die Ware mit einem Mangel behaftet, hat der Käufer zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB). Er kann damit zwischen Nachbesserung („Beseitigung des Mangels“) und Ersatzlieferung („Lieferung einer mangelfreien Sache“) wählen.
Welche Pflichten hat der Käufer im Falle einer Reklamation? ›Steht die Fehlerhaftigkeit der Ware fest, so hat der Kunde gegen den Verkäufer verschiedene Rechte. Der Käufer hat bei Lieferung einer mangelhaften Ware zunächst einen Anspruch auf so genannte Nacherfüllung. Er kann also Nachbesserung der fehlerhaften Sache oder Ersatzlieferung einer neuen Sache verlangen.
Was ist ein Mängelgewährleistung? ›Gewährleistung bei mangelhaft gelieferten Sachen (Sachmängel) oder Verträgen, in denen Dritte Rechte geltend machen können, die nicht im Vertrag bestimmt sind (Rechtsmangel).
Was für Rechte hat der Verkäufer? ›Rechte des Verkäufers
Der Verkäufer hat im Gegenzug natürlich das Recht, Abnahme und Bezahlung der Ware zu verlangen. Eine andere Sache ist dann natürlich die Durchsetzbarkeit der Forderungen, also die Frage von "Recht haben" und "Recht bekommen".
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB).
Für welche Mangel haftet der Verkäufer? ›Der Verkäufer haftet, wenn er Mängel arglistig verschweigt, die ihm zum Verkaufszeitpunkt bereits bekannt waren – oder die Käufer anlügt. Außerdem haftet er, wenn er bekannte Vorschäden grob fahrlässig nicht erwähnt hat.
Welche Rechte kann der Käufer in Anspruch nehmen? ›Der Käufer hat nach § 437 BGB Rechte, wenn der Verkäufer seine Pflichten nicht erfüllt. Darunter fallen das Recht auf eine Nacherfüllung (§§ 437, 439 BGB), den Rücktritt oder die Minderung (§ 437 Nr. 2 BGB), den Schadenersatz (vgl. 437 Nr.
Wer haftet für Mangel? ›Generell gilt: Bei einem Immobilienverkauf haftet der Verkäufer im Sinne der Gewährleistung für Mängel. Es folgt allerdings ein „Aber“: Kaufverträge für den Privatkauf von Immobilien beinhalten in der Regel einen Haftungsausschluss sowie einen Ausschluss für Sachmängelhaftung.
Kann man bei Reklamation Geld zurück verlangen? ›Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Umtausch- oder Rückgaberecht bei mängelfreien Waren. Weist eine Ware Mängel auf, hat der Käufer einen Gewährleistungsanspruch . Eine Garantie geht über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinaus und wird vom Verkäufer oder dem Hersteller freiwillig gegeben.
Wann kann der Verkäufer Schadensersatz verlangen? ›
Schadensersatz statt der Leistung kann verlangt werden, wenn der Verkäufer zusätzlich den Mangel zu vertreten hat. Dieses Recht bietet sich neben dem Rücktritt an, wenn über die mangelhafte Sache hinaus Schäden entstanden sind, die durch eine bloße Kaufpreisrückzahlung nicht ausgleichbar sind.
Wie verhalte ich mich als Verkäufer bei einer Reklamation? ›- Sachliche und emotionale Ebene trennen. ...
- Verständnis entgegenbringen. ...
- Aktiv zuhören. ...
- Informationen einholen. ...
- Anerkennung zeigen. ...
- Glaubwürdigkeit des Kunden nicht infrage stellen. ...
- Notizen machen. ...
- Um Entschuldigung bitten oder Bedauern ausdrücken.
Gesetzliche Gewährleistung durch den Händler
Wenn Sie etwas gekauft haben, muss Ihnen der Verkäufer die Ware wie vereinbart, also frei von Mängeln, übergeben. Dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt. Hat die gekaufte Ware einen Mangel, dann haben Sie Gewährleistungsrechte.
Die gesetzlichen Ansprüche bei Mängeln der Kaufsache werden auch Gewährleistungsrechte oder Mängelrechte genannt. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften gegenüber seinem Kunden und kann seinerseits gegebenenfalls Regress (Rückgriff) bei seinem Lieferanten nehmen.
Wer trägt die Beweislast bei Gewährleistung? ›Hinsichtlich der Beweislast verhält es sich so, dass den Kunden innerhalb der ersten sechs Monate seit dem Kauf keine Beweislast trifft. Das bedeutet, der Verkäufer muss nachweisen, dass das Produkt beim Kauf einwandfrei war. Nach sechs Monaten trifft den Kunden die volle Beweislast.
Wann liegt eine schlechtleistung vor? ›Eine Schlechtleistung liegt vor, wenn der Schuldner die Leistung erbringt, aber die Leistung nicht ordnungsgemäß erfüllt wird. Die Schlechtleistung begründet eine Pflichtverletzung.
Wie viele Reparaturversuche muss ich zulassen? ›Das Gesetz bestimmt: Im Regelfall muss der Käufer dem Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche – in der Regel Reparaturversuche – zubilligen. Hierbei muss der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.
Welche Rechte hat der Verkäufer wenn der Käufer nicht zahlt? ›Was kann getan werden, wenn der Käufer nicht zahlt? Dem Verkäufer wird das Recht geboten, weiterhin auf den offenen Kaufpreis zu bestehen. Laut § 196 BGB verjährt der Anspruch erst nach zehn Jahren. Über den Kaufpreis hinaus kann der Verkäufer entstandene Verzugszinsen geltend machen.
Wann haftet der Verkäufer? ›Der Verkäufer haftet für die Mängel, die eine Sache zum Zeitpunkt des Risikoübergangs hatte sowie für jene Mängel, die später entstehen, falls sie von einem vorherigen Grund verursacht worden sind. Man unterscheidet zwei Arten von Sachmängeln – versteckte Sachmängel und sichtbare Sachmängel.
Wer ist in der Beweislast Käufer oder Verkäufer? ›Ob der Kunde die Beweislast für einen Mangel der gekauften Sache trägt, hängt davon ab, ob der Kunde beim Kauf in seiner Eigenschaft als Unternehmer gehandelt, oder ob er die Ware für den privaten Gebrauch gekauft hat. Ist der Käufer selbst ein Unternehmer, liegt die Beweislast für den Sachmangel bei ihm.
Bin ich als privater Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet? ›
Bin ich als privater Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet? Nein, Privatverkäufer müssen verkaufte Ware nicht zurücknehmen. Voraussetzung ist, dass sie die Gewährleistung ausgeschlossen und den Kaufgegenstand wie beschrieben und frei von Mängeln verkauft haben.
Welche 3 Arten von Mangel gibt es? ›- Offene Mängel: Ein offener Mangel ist sofort bei Prüfung erkennbar.
- Versteckter Mangel: Ein versteckter Mangel ist nicht gleich erkennbar, sondern zeigt sich erst später.
- Arglistig verschwiegene Mängel: Dem Verkäufer ist der Mangel bekannt, allerdings verschweigt er ihn gegenüber dem Käufer.
Minderung (Art. 205 OR): Der Käufer kann eine angemessene Preisreduktion verlangen, die den Minderwert der Sache ersetzt. Entspricht der Minderwert dem Kaufpreis kann der Käufer nur die Wandelung verlangen. Bei Gattungskauf kann der Käufer statt Wandelung oder Minderung die Lieferung mangelfreier Sachen verlangen (Art.
Was zählt als Mangel? ›Eine Sache hat unter folgenden Voraussetzungen einen Mangel:
Sie ist nicht für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet. Sie ist nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet und hat nicht die Beschaffenheit, welche bei Sachen der gleichen Art üblich ist, die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Um beweisen zu können, dass ein Mangel bei Übergabe vorlag sollten sie einen Sachverständigen konsultieren; er kann die Ursache des Mangels und dessen Entstehungszeitpunkt ermitteln. Ein Fachanwalt kann Ihre Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Was tun wenn Händler Garantie verweigert? ›Was tun, wenn der Händler die Gewährleistung ablehnt? In diesem Fall raten wir, die Reklamation schriftlich per Einwurfeinschreiben mit einer Fristsetzung von 14 Tagen zu formulieren. Betroffene können wahlweise die Reparatur oder einen Ersatz des defekten Produkts fordern.
Welche Rechte kann ein Käufer im Fall einer schlechtleistung grundsätzlich in Anspruch nehmen und welche Rechte haben dabei Vorrang? ›Im Falle einer Schlechtleistung hat der Käufer vorrangig das Recht auf Nacherfüllung, kann aber auch eine Kaufpreisminderung oder Schadensersatz verlangen.
Was ist der Unterschied zwischen Mangel und Mangel? ›Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Soll-Beschaffenheit der vertraglich vereinbarten Leistung von der Ist-Beschaffenheit abweicht. Mängel entstehen, wenn Handwerker andere Materialien für die Auftragserledigung verwendet haben, als zuvor vereinbart.
Wie viel Preisnachlass bei Mangel? ›Beispiel: War der Kaufpreis 1000 Euro, der Wert der mangelfreien Sache jedoch 1200 Euro, lag also ein für den Käufer günstiger Vertrag vor, und beträgt jetzt der Wert der mangelhaften Sache nur noch 600 Euro, dann wird der geminderte Betrag wie folgt berechnet: 1000/1200 = x/600, 1200x = 600 000, x = 500 Euro.
In welcher Frist müssen Mangel gerügt werden? ›Laut BGB/HGB muss ein verdeckter Mangel bei beweglichen Sachen innerhalb von 24 Monaten nach Ablieferung gerügt werden (vgl. § 438 BGB).
Wann muss der Verkäufer Geld zurückerstatten? ›
Sie bekommen gezahltes Geld zurück: Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen Ihr Geld innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung zurückzuzahlen. Er kann mit der Überweisung aber so lange warten, bis er die Ware von Ihnen zurückerhalten hat oder Sie ihm einen Einlieferungsbeleg zusenden.
Kann ich bei Rückgabe auf mein Geld bestehen? ›Nimmt ein Geschäft zum Beispiel ein Kleid oder Schuhe zurück, tut es dies freiwillig. Deshalb ist es dem Geschäft überlassen, ob es dem Kunden in einem solchen Fall Bargeld aushändigt oder einen Gutschein. In den meisten Fällen wird man einen Gutschein bekommen und muss das auch akzeptieren.
Was tun wenn Händler nicht auf Reklamation reagiert? ›Diese sogenannte Nacherfüllung ist genauer in § 439 BGB geregelt. Sollte der Händler nach einem Versuch der Nacherfüllung das Problem nicht behoben haben oder nicht auf deine Reklamation reagieren, kannst du als Kunde gemäß § 437 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis mindern.
Welche Schadensersatzansprüche gibt es? ›Schäden, für die du Schadensersatz bekommst oder leisten musst, sind zum Beispiel Personenschäden (z.B. Körperverletzung, psychische Beeinträchtigung). Aber auch Sachschäden (z.B. Sachbeschädigung, Totalschaden nach Unfall) und Vermögensschäden (z.B. Verdienst- und Nutzungsausfall).
Welche Voraussetzungen müssen für einen Schadensersatzanspruch vorliegen? ›- Vertragliches Schuldverhältnis mit dem Schädiger.
- Pflichtverletzung des Schädigers oder einer ihm zurechenbaren Person.
- Einstehen des Schädigers für die Pflichtverletzung.
- Schadensersatz nach der Schadensart.
Um Schadensersatz geltend machen zu können, darf der Schadensersatzanspruch noch nicht verjährt sein. Laut § 195 BGB verjährt dieser nach 3 Jahren.
Was muss ich bei einer Reklamation beachten? ›- Ermöglichen Sie den Kontakt. ...
- Zuhören und ruhig bleiben. ...
- Reagieren Sie schnell. ...
- Problem festhalten. ...
- Fragen stellen. ...
- Ursachen klären. ...
- Lösungen bieten. ...
- Weiteres Vorgehen darstellen.
Bei einer Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist sollten Sie mit dem Verkäufer immer eine Frist vereinbaren, innerhalb der die Ware entweder repariert oder durch ein neues Produkt ersetzt wird. Ein Zeitraum zwischen einer und zwei Wochen ist hierbei in den meisten Fällen angemessen.
Welche 5 Sachmängel gibt es? ›- Mangel an der Sache selbst: Die gekaufte Sache an sich ist mangelhaft und kann nicht wie vereinbart genutzt werden.
- Mindermenge: ...
- Mangelhafte Montageanleitung: ...
- Mangelhafte Montage: ...
- Lieferung einer anderen Sache: ...
- Mangelverdacht:
Mängelrechte des Käufers findet sich in § 437 BGB. Danach hat der Käufer im Falle eines Sachmangels, der zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache an ihn vorliegt, folgende Rechte: Nacherfüllung, bestehend aus: Reparatur (Nachbesserung) oder Umtausch (Nachlieferung) anteilige Kaufpreiserstattung (Minderung)
Welche Gewährleistungsrechte hat der Käufer? ›
Der Käufer hat das Wahlrecht zwischen den einzelnen Mängelrechten (Gewährleistungsrechten). Er kann sich beispielsweise für Rücktritt, Schadensersatz oder Nacherfüllung entscheiden. Das Wahlrecht zwischen den Mängelrechten (Gewährleistungsrechten) wird eingeschränkt durch den Vorrang der Nacherfüllung.
Was hat der Verkäufer für Rechte? ›Rechte des Verkäufers
Der Verkäufer hat im Gegenzug natürlich das Recht, Abnahme und Bezahlung der Ware zu verlangen. Eine andere Sache ist dann natürlich die Durchsetzbarkeit der Forderungen, also die Frage von "Recht haben" und "Recht bekommen".
Nachweispflicht liegt beim Geschädigten
Denn er muss nachweisen, wer wirklich der Verursacher des Schadens gewesen ist. Man spricht von der Beweislast. Diese obliegt immer demjenigen, der von einem anderen etwas möchte. Im Schadensfall also beim Geschädigten, der Schadenersatz beansprucht.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache nicht den subjektiven Anforderungen entspricht. Eine Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn sie: - bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (hierzu zählt u.a. auch die vereinbarte Menge; wird also zu wenig geliefert, liegt ein Mangel vor).
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Kaufvertrag? ›Der Käufer ist aus dem Kaufvertrag verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die Kaufsache abzunehmen. Alle anderen Pflichten, die den Vertragsparteien obliegen, sind Nebenpflichten.
Welche Rechte hat der Kunde? ›Die wichtigsten Rechte der Käufer sind Widerruf, Gewährleistung, Garantie und Umtausch.
Welche Pflichten hat der Käufer beim Eintreffen der Ware? ›Kurzgefasst lässt sich festhalten, dass § 377 HGB vorschreibt, dass der Käufer einer Ware die gelieferte Ware unverzüglich beim Wareneingang (hier Ablieferung genannt) untersuchen und – sofern Mängel festgestellt werden – diese seinem Lieferanten melden muss.
Welche Pflichten entstehen dem Käufer aus einem Selbsthilfeverkauf? ›Es besteht eine Interessenswahrungspflicht, dh der Verkäufer muss zu einem möglichst guten Verkaufspreis verkaufen. Der Gläubiger ist vom Schuldner unverzüglich, dh ohne schuldhafte Verzögerung, über den Verkauf zu informieren. Sollte er dies unterlassen, wird er schadenersatzpflichtig.
Was versteht man unter einem rechtsmangel? ›Ein Rechtsmangel besteht dann, wenn der Verkäufer dem Käufer nicht die rechtliche Position verschafft, die ihm laut Vertrag zusteht. Gibt sich jemand als Eigentümer einer fremden Sache aus, sodass der Käufer nicht Eigentümer der erworbenen Sache werden kann, liegt ein Rechtsmangel vor.
Welche Arten von Kaufvertragsstörungen gibt es? ›- Lieferverzug.
- Zahlungsverzug.
- Annahmeverzug.
- Mangelnde Lieferung.
Wie lange kann man Mangel reklamieren? ›
Wie lang ist die Gewährleistungsfrist? Dein gesetzliches Gewährleistungsrecht hast du zwei Jahre lang, nachdem du die Sache bekommen hast. In dieser Zeit muss der Händler eine mangelhafte Sache reparieren oder neu liefern. Einschränkung: Bei gebrauchten Waren kann der Händler die Frist auf ein Jahr verkürzen.
Wann muss ein Verkäufer seine Ware zurück nehmen? ›Entgegen der gängigen Auffassung müssen Einzelhändler gekaufte Artikel nicht zurücknehmen, wenn sie nicht gefallen. Erstattet ein Verkäufer den Kaufpreis eines Artikels oder stellt er einen Gutschein aus, so tut er dies aus Kulanz. Ist die Ware mangelhaft, haben Verbraucherinnen und Verbraucher weitreichende Rechte.
Wie lange hat man Zeit Ware zu prüfen? ›Im §377 des Handelsgesetzbuches ist geregelt, dass der Käufer für die Überprüfung der Waren verantwortlich ist. Deshalb muss die Wareneingangskontrolle unmittelbar nach dem Erhalt der Waren vollzogen und die Anzeige von Mängeln unverzüglich erfolgen.
Wann hat ein Käufer keinen Anspruch auf eine rechtzeitige Lieferung? ›Laut § 286 BGB liegt Lieferverzug vor, wenn: Zwischen Käufer und Verkäufer ein wirksamer Kaufvertrag über die Sache besteht. Die Forderung gemäß Vertrag schon fällig ist. Trotz Fälligkeit keine Lieferung erfolgt ist.
Wie schnell muss ein Mangel gemeldet werden? ›Generell sollte die Mängelrüge nicht später als 14 Tage nach der Warenlieferung bzw. nach Feststellung des Mangels erfolgen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Mängelrüge unverzüglich erfolgt, wie in § 377 HGB festgelegt ist.
Welche Pflichten muss der Käufer erfüllen um seine Rechte aus der Mängelhaftung geltend machen zu können? ›Der Käufer kann deshalb seine Rechte auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz nur geltend machen, wenn er zuvor dem Verkäufer eine Gelegenheit zur Nacherfüllung gibt. Dazu muss der Käufer muss dem Verkäufer den Mangel beschreiben und ihm die Ware zur Verfügung stellen, damit dieser die Kaufsache überprüfen kann.
Welche Rechte kann der Verkäufer bei Zahlungsverzug in Anspruch nehmen? ›Wenn ein Zahlungsverzug gegeben ist, hat der Gläubiger (das leistende Unternehmen) einen gesetzlichen Anspruch auf Verzugszinsen. Diese werden nach § 288 BGB berechnet. Außerdem kann Schadensersatz wegen Verzögerung und eine Verzögerungspauschale von 40 Euro verlangt werden.
Was kann der Käufer tun wenn der Verkäufer seine Pflichten zur Übergabe und Eigentumsverschaffung nicht erfüllt? ›Fruchten alle Bemühungen des Käufers nicht, ist für ihn zu entscheiden, ob er an seinem Anspruch auf Übergabe und Eigentumsverschaffung an der Kaufsache festhält und dies notfalls gerichtlich einklagt oder den Rücktritt des Vertrages erklärt und seinen evtl. bereits gezahlten Kaufpreis zurückverlangt.